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Einzelheiten
Swissmedic-genehmigte Patienteninformation
Homéogène® 9 Tabletten
Homöopathisches Arzneimittel
AMZV
Wann wird Homéogène 9 angewendet?
Gemäss homöopathischem Arzneimittelbild kann Homéogène 9 bei Halsschmerzen, Heiserkeit, Schmerzen beim Schlucken angewendet werden.
Was sollte dazu beachtet werden?
Wenn Ihnen Ihr Arzt oder Ihre Ärztin andere Arzneimittel verschrieben hat, fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker bzw. Ihre Ärztin oder Apothekerin, ob Homéogène 9 gleichzeitig eingenommen werden darf. Bei hohem Fieber oder wenn innerhalb einer Woche keine Besserung eintritt, sollten Sie Ihren Arzt bzw. Ihre Ärztin konsultieren.
Wann darf Homéogène 9 nicht oder nur mit Vorsicht angewendet werden?
Homéogène 9 darf bei Nierenfunktionsstörungen nicht angewendet werden.
Informieren Sie Ihren Arzt, Apotheker oder Drogisten bzw. Ihre Ärztin, Apothekerin oder Drogistin, wenn Sie an andern Krankheiten leiden, Allergien haben oder andere Arzneimittel (auch selbst gekaufte!) einnehmen oder äusserlich anwenden.
Darf Homéogène 9 während einer Schwangerschaft oder in der Stillzeit eingenommen werden?
Auf Grund der bisherigen Erfahrungen ist bei bestimmungsgemässer Anwendung kein Risiko für das Kind bekannt. Systematische wissenschaftliche Untersuchungen wurden aber nie durchgeführt.
Vorsichtshalber sollten Sie während der Schwangerschaft und Stillzeit möglichst auf Arzneimittel verzichten oder den Arzt, den Apotheker oder den Drogisten, bzw. die Ärztin, die Apothekerin oder die Drogistin, um Rat fragen.
Wie verwenden Sie Homéogène 9?
Falls vom Arzt oder der Ärztin nicht anders verschrieben: 1 Tablette stündlich lutschen. Je nach Besserung Abstände vergrössern. Die Tabletten müssen ausserhalb der Mahlzeiten langsam geluscht werden. Nichts trinken oder essen in den 10 Minuten vor oder nach der Einnahme.
Kinder unter 7 Jahren: die Tabletten müssen in wenig Wasser aufgelöst werden.
Halten Sie sich an die Packungsbeilage angegebene oder vom Arzt oder von der Ärztin verschriebene Dosierung. Wenn bei der Behandlung eines Kleinkindes/Kindes die bewünschte Besserung nicht eintritt, ist mit ihm ein Arzt bzw. eine Ärztin aufzusuchen.
Wenn Sie glauben, das Arzneimittel wirke zu schwach oder zu stark, so sprechen Sie mit Ihrem Arzt, Apotheker oder Drogisten bzw. mit Ihrer Ärztin, Apothekerin oder Drogistin.
Welche Nebenwirkungen kann Homéogène 9 haben?
Bei Einnahme von homöopathischen Arzneimitteln können sich die Beschwerden vorübergehend verschlimmern (Erstverchlimmerung). Bei andauernder Verschlimmerung setzen Sie Homéogène 9 ab und informieren Sie Ihren Arzt, Apotheker oder Drogisten bzw. Ihre Ärztin, Apothekerin oder Drogistin. In seltenen Fällen wurde übermässiger Speichelfluss beobachtet (Mercurius solubilis). In diesem Fall muss die Behandlung mit Homéogène 9 abgebrochen werden.
Wenn Sie dennoch andere Nebenwirkungen bemerken, die hier nicht beschrieben sind, informieren Sie Ihren Arzt, Apotheker oder Drogisten bzw. Ihre Ärztin, Apothekerin oder Drogistin.
Was ist ferner zu beachten?
Bei Raumtemperatur (15–25 °C) aufbewahren.
Das Arzneimittel darf nur bis zu dem auf dem Behälter mit «Exp» bezeichneten Datum verwendet werden.
Wie jedes Medikament ist Homéogène 9 ausserhalb der Reichweite von Kindern aufzubewahren.
Weitere Auskünfte erteilt Ihnen Ihr Arzt, Apotheker oder Drogisten bzw. Ihre Ärztin, Apothekerin oder Drogistin. Diese Personen verfügen über die ausführliche Fachinformation.
Was ist in Homéogène 9 enthalten?
Arnica montana 3 CH, Atropa belladonna 3 CH, Arum triphyllum (Arisaema triphyllum) 3 CH, Bromum 3 CH, Bryonia cretica 3 CH, Euspongia officinalis (Spongia tosta) 3 CH, Mercurius solubilis hahnemanni 3 CH, Phytolacca americana (decandra) 3 CH, Pulsatilla 3 CH, je 0,67 mg.
Dieses Präparat enthält zusätzlich Hilfsstoffe: Saccharose, Talk, Gummiarabikum und Magnesiumstearat.
Zulassungsnummer
44749 (Swissmedic).
Wo erhalten Sie Homéogène 9? Welche Packungen sind erhältlich?
In Apotheken und Drogerien, ohne ärztliche Verschreibung.
Packung zu 60 Tabletten.
Zulassungsinhaberin
Boiron SA, CH-3007 Bern.
Herstellerin
Boiron SA, Frankreich.
Diese Packungsbeilage wurde im Dezember 2004 letztmals durch die Arzneimittelbehörde (Swissmedic) geprüft.