A.Vogel Dormeasan (R) 100 mL

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Beschreibung:

Dormeasan ist ein FrischpflanzenPräparat aus Baldrian und Hopfen zur Behandlung von Einund Durchschlafstörungen mit beruhigenden, entspannenden und ausgleichenden Eigenschaften, auch bei nervöser Unruhe und Reizbarkeit.

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Einzelheiten

Swissmedic-genehmigte Patienteninformation

Dormeasan®

A. Vogel AG

Pflanzliches Arzneimittel

Was ist Dormeasan und wann wird es angewendet?

Dormeasan ist ein Frischpflanzen-Präparat aus Baldrian und Hopfen zur Behandlung von Ein- und Durchschlafstörungen mit beruhigenden, entspannenden und ausgleichenden Eigenschaften, auch bei nervöser Unruhe und Reizbarkeit.

Was sollte dazu beachtet werden?

Bei Anhalten der Beschwerden über einen Monat sollte ärztliche Hilfe beansprucht werden.

Wann darf Dormeasan nicht oder nur mit Vorsicht eingenommen werden?

Bis heute sind keine Anwendungseinschränkungen bekannt. Bei bestimmungsgemässem Gebrauch sind keine besonderen Vorsichtsmassnahmen notwendig. Informieren Sie Ihren Arzt, Apotheker oder Drogisten bzw. Ihrer Ärztin, Apothekerin oder Drogistin, wenn Sie an anderen Krankheiten leiden, Allergien haben oder andere Arzneimittel (auch selbstgekaufte) einnehmen.

Darf Dormeasan während einer Schwangerschaft oder in der Stillzeit eingenommen werden?

Auf Grund der bisherigen Erfahrungen ist bei bestimmungsgemässer Anwendung kein Risiko für das Kind bekannt. Systematische wissenschaftliche Untersuchungen wurden aber nie durchgeführt. Vorsichtshalber sollten Sie während der Schwangerschaft und Stillzeit möglichst auf Arzneimittel verzichten oder den Arzt, Apotheker oder Drogisten bzw. die Ärztin, Apothekerin oder Drogistin um Rat fragen.

Wie verwenden Sie Dormeasan?

Erwachsene: 25 Tropfen, Kinder ab 6 Jahren 10 Tropfen vor dem Schlafengehen in einem viertel Glas Wasser mit Honig gesüsst einnehmen; zur Beruhigung während des Tages 1 – 2mal täglich 10 – 20 Tropfen, Kinder ab 6 Jahren 10 Tropfen einnehmen. Halten Sie sich an die in der Packungsbeilage angegebene oder vom Arzt bzw. von der Ärztin verschriebene Dosierung. Wenn Sie glauben, das Arzneimittel wirke zu schwach oder zu stark, so sprechen Sie mit Ihrem Arzt, Apotheker oder Drogisten bzw. mit Ihrer Ärztin, Apothekerin oder Drogistin.

Welche Nebenwirkungen kann Dormeasan haben?

Für Dormeasan sind bisher bei bestimmungsgemässem Gebrauch keine Nebenwirkungen beobachtet worden. Wenn Sie dennoch Nebenwirkungen beobachten, informieren Sie Ihren Arzt, Apotheker oder Drogisten bzw. Ihre Ärztin, Apothekerin oder Drogistin.

Was ist ferner zu beachten?

Dormeasan enthält einen herstellungsbedingten Alkoholgehalt von 62 Vol.-%. Die Einnahme von starkem Kaffee oder Schwarztee sollte am späten Nachmittag und am Abend vermieden werden, um die beruhigende Wirkung von Dormeasan nicht zu beeinträchtigen. Dormeasan soll bei Raumtemperatur (15 – 25 °C) und ausserhalb der Reichweite von Kindern aufbewahrt werden. Dormeasan darf nur bis zu dem auf dem Behälter mit «EXP» bezeichneten Datum verwendet werden. Frischpflanzen-Tinkturen können gelegentlich eine Nachtrübung erfahren, welche jedoch die Wirkung nicht beeinträchtigt. Nicht aufgebrauchte oder verfallene Packungen sollen an Ihren Apotheker oder Drogisten bzw. Ihre Apothekerin oder Drogistin zur Entsorgung zurückgebracht werden. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen Ihr Arzt, Apotheker oder Drogist bzw. Ihre Ärztin, Apothekerin oder Drogistin.

Was ist in Dormeasan enthalten?

1 ml Dormeasan enthält: 460 mg Tinktur aus frischen Hopfenzapfen, Droge- Extraktionsmittel-Verhältnis 1:12, Auszugsmittel Ethanol 65% (V/V); 460 mg Tinktur aus der frischen Baldrianwurzel*, Droge-Extraktionsmittel-Verhältnis 1:10, Auszugsmittel Ethanol 58% (V/V). *aus kontrolliert biologischem Eigenanbau Dormeasan enthält 62 Vol.-% Alkohol. 1 ml = 35 Tropfen

Zulassungsnummer

35584 (Swissmedic)

Wo erhalten Sie Dormeasan? Welche Packungen sind erhältlich?

In Apotheken und Drogerien, ohne ärztliche Verschreibung, in Packungen zu 50 ml und 100ml.

Zulassungsinhaberin

A.Vogel AG, CH-9325 Roggwil

Diese Packungsbeilage wurde im Mai 2011 letztmals durch die Arzneimittelbehörde (Swissmedic) geprüft.